- abladen
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ab|la|den ['apla:dn̩], lädt ab, lud ab, abgeladen <tr.; hat:a) von einem Transportmittel herunternehmen /Ggs. aufladen/: Holz, Steine abladen; wo soll ich dich abladen? (scherzh.; wo soll ich dich aussteigen lassen?).Syn.: ausladen.b) durch Herunternehmen der Ladung leer machen:den Lkw abladen; <auch itr.> ich muss noch abladen.c) etwas (eine Last o. Ä.) loswerden, abwälzen, sich von etwas befreien und es einer anderen Person übertragen:Arbeit auf jmdn. abladen; er ging zu ihr, in die Kneipe, um seinen Kummer abzuladen.* * *
ạb||la|den 〈V. tr. 173; hat〉2. von einem Fahrzeug herunternehmen (Güter)3. 〈Mar.〉 ein Schiff beladen4. 〈fig.〉 etwas auf, bei jmdm \abladen4.2 seine Gefühle gegenüber einem anderen aussprechen u. sich dadurch erleichtern● Müll \abladen; man kann die Schuld für die Misere nicht bei ihr \abladen* * *
ạb|la|den <st. V.; hat:1.a) von einem Transportmittel laden:das Gepäck, Fässer [vom Wagen] a.;Ü wo kann ich Sie a.? (ugs. scherzh.; absetzen);seinen Kummer im Wirtshaus a. (loswerden);die Schuld auf einen anderen a. (abwälzen);b) durch Herunternehmen der Ladung leer machen:einen Lastwagen, Waggon a.2. (Seew.) ein Schiff mit Waren beladen:Schiffe a.* * *
abladen,im Überseehandel soviel wie absenden. - Abladegeschäft, ein Kaufvertrag über Ware, die der Ablader dem Empfänger durch die Zusendung der vom Reeder ausgestellten Abladedokumente (Konnossement) übereignet. (Seefrachtvertrag)* * *
ạb|la|den <st. V.; hat: 1. a) von einem Transportmittel laden: das Gepäck, Fässer [vom Wagen] a.; Ü wo kann ich Sie a.? (ugs. scherzh.; absetzen?); die Tageskarte wird gerne von Eltern gekauft, die ihre Kids in einem der Fun-Parks a. (salopp; unterbringen u. so für einige Zeit loswerden) wollen (Woche 17. 1. 97, 33); die Bürger ..., die Ärger mit der Verwaltung haben und nicht wissen, wo sie ihn a. sollen (Hamburger Abendblatt 24. 5. 85, 3); seinen Kummer im Wirtshaus a. (loswerden); die Schuld auf einen anderen a. (abwälzen); b) durch Herunternehmen der Ladung leer machen: einen Lastwagen, Waggon a. 2. (Seew.) ein Schiff mit Waren beladen: hatte die Großfähre ... voll abgeladen, wie seemännisch eine volle Ladung des Schiffes bezeichnet wird (NNN 2. 10. 86, 3).
Universal-Lexikon. 2012.